Auf besonderen Wunsch haben wir folgenden "Wegweiser" erstellt – in der Hoffnung, dass dadurch die Verwirrung, was wann von wem absolviert werden soll/muss, etwas verringert werden kann. Achtung: In der folgenden Aufstellung wurden nur jene Lehrveranstaltungen aufgenommen, die in einem (direkten) inneren Zusammenhang mit dem Schulpraktikum stehen; welche Lehrveranstaltungen darüber hinaus noch absolviert werden müssen, ist den jeweiligen Studienplänen zu entnehmen.
Für allfällige Rückfragen steht Mag. Andreas Kaltseis (DW 4153) gerne zur Verfügung.
Katholische Religionspädagogik - Baccalaureatsstudium
Grundsätzlich wird empfohlen, das Schulpraktikum I im 3. Studienjahr zu machen.
Es empfiehlt sich, vor dem Schulpraktikum folgende Lehrveranstaltungen absolviert zu haben:
Der Abschluß des Seminars "Methoden für Erwachsenenbildung und Religionsunterricht" (3 CP) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Schulpraktikum. Das Zeugnis ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Nach erfolgter Anmeldung zum Schulpraktikum I (bis 15. Mai) sind im darauffolgenden Wintersemester folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
- 1 UE Aufarbeitung eigener Schulerfahrungen (geblockt an zwei Tagen Anfang Oktober)
- 2 PK Basispraktikum (geblockt an acht Tagen im Anschluß an die UE Aufarbeitung eigener
Schulerfahrungen)
-
4 PK Übungsphase Pflichtschule (im Anschluss an das Basispraktikum bei einer/m
BegleitlehrerIn in einer Schule; in Kleingruppen zu 2-3 Personen)
-
2 AG Fachdidaktik Allgemeine Pflichtschulen (parallel zum PK Übungsphase Pflichtschule)
Katholische Religionspädagogik - Magisterstudium
Nach erfolgter Anmeldung zum Schulpraktikum II (bis 15. Jänner) sind im darauffolgenden Sommersemester folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
-
4 PK Übungsphase Höhere Schulen ( bei einer/m BegleitlehrerIn in einer Schule; in Kleingruppen
zu 2-3 Personen)
-
1 AG Fachdidaktik Höhere Schulen (geblockt auf 2 Stunden pro Woche, parallel zum PK
Übungsphase Pflichtschule)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Katholische Religion
Es empfiehlt sich, vor dem Schulpraktikum folgende Lehrveranstaltungen absolviert zu haben:
Der Abschluß des Seminars "Methoden für Erwachsenenbildung und Religionsunterricht" (3 CP) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Schulpraktikum. Das Zeugnis ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Nach erfolgter Anmeldung zum Schulpraktikum (bis 15. Mai) sind im darauffolgenden Studienjahr folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
-
1 UE Aufarbeitung eigener Schulerfahrungen (geblockt an zwei Tagen Anfang Oktober)
-
2 PK Basispraktikum (geblockt an acht Tagen im Anschluß an die UE Aufarbeitung eigener
Schulerfahrungen)
-
1 PK Übungsphase Pflichtschule (bei einer/m BegleitlehrerIn in einer Schule; in Kleingruppen
zu 2-3 Personen)
-
2 AG Fachdidaktik Allgemeine Pflichtschulen (parallel zum PK Übungsphase Pflichtschule)
-
3 PK Übungsphase Höhere Schule (bei einer/m BegleitlehrerIn in einer Schule; in Kleingruppen
zu 2-3 Leuten)
-
1 AG Fachdidaktik Höhere Schule (parallel zum PK Übungsphase Höhere Schulen)
Diplomstudium Katholische Theologie mit Qualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen
Es empfiehlt sich, vor dem Schulpraktikum folgende Lehrveranstaltungen absolviert zu haben:
Die Teilnahme am Seminar "Methoden für Erwachsenenbildung und Religionsunterricht" (3CP) wird sehr empfohlen. Anrechenbar für Wahlmodul I oder II.
Nach erfolgter Anmeldung zum Schulpraktikum (bis 15.Mai) sind im darauffolgenden Wintersemester folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
Die Teilnahme an der Übung Aufarbeitung eigener Schulerfahrungen (1CP) - geblockt an zwei Tagen Anfang Oktober- wird sehr empfohlen. Anrechenbar für Wahlmodul I oder II.