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Ass.in am Lehrstuhl für Gesellschaftslehre und
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Auf Einladung der Arbeitsgruppe WiEGe referierte am 14. Mai
2012 Prof.in Dr.in Marianne Heimbach-Steins (Institut für Christliche
Sozialwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster) zur Frage
der „sozialen Lebenslaufpolitik". Unter dem Veranstaltungstitel „Verantwortung
ermöglichen und Gerechtigkeit fördern. Sozialethische und politische Optionen
für eine Gesellschaft des langen Lebens" führte die Sozialethikerin aus,
inwiefern veränderte Generationenverhältnisse und der Wandel der Geschlechterverhältnisse
neue Herausforderungen und Risiken der Lebensführung mit sich bringen.
Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik brauchen eine
sozialwissenschaftlich fundierte und ethisch gehaltvolle Leitidee zur Orientierung
notwendiger Reformen für alle Handlungsfelder, die Lebensverläufe und
Handlungsmuster beeinflussen: Familie, Geschlechterverhältnisse,
Generationenbeziehungen, Bildung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung,
Alterssicherung, Gesundheit, Pflege. Das Prinzip der „Lebenslauforientierung" enthalte
ein solches Orientierungsangebot. Es weise über die herkömmlichen Aspekte der
sozialen Gerechtigkeit und der Generationengerechtigkeit hinaus, indem es die
demographischen Entwicklungen und deren Wirkungen sichtbar und zu einem
Kriterium politischer Entscheidungen mache. Heimbach-Steins: „Die soziale
Lebenslaufpolitik entwickelt Antworten und Lösungsmöglichkeiten für die
generationen- und geschlechterspezifisch unterschiedlichen Biographiemuster;
sie ermöglicht sozialen Ausgleich zwischen den gleichzeitig (nach
unterschiedlichen Rhythmen und Erwartungsmustern) lebenden Generationen sowie
zwischen den Geschlechtern."
Die Sozialethikerin unterstrich die ethische Bedeutung dieses
Politikkonzeptes. In einer „Gesellschaft des langen Lebens" müsse sich die
Politik primär an einem normativen Leitgedanken orientieren: „Verantwortung
ermöglichen unter den Bedingungen gesteigerter Pluralität von Lebensentwürfen und
Biographiemustern (Befähigung der Einzelnen) und Geschlechter- und
Generationengerechtigkeit fördern (sozialer Ausgleich)."
An die Sozialpolitik sei damit die Forderung gestellt, nachhaltig zu agieren.
Heimbach-Steins betonte, dass hierfür eine Langfristperspektive eingenommen
werden müsse „unter den Vorzeichen, dass (a) vier bis fünf gleichzeitig lebende
Generationen, die mit ungleichen Erwartungen und Perspektiven ausgestattet
sind, eine lange Lebensperspektive mit individuell und gemeinschaftlich getroffenen
Entscheidungen auszugestalten und deren langfristige Wirkungen zu tragen haben
und (b) die wirtschafts- und sozialpolitischen Strategien zur Sicherung
gesellschaftlicher Solidarität mit den Anforderungen der Gerechtigkeit
gegenüber nachfolgenden Generationen vereinbar ist (Umgang mit natürlichen
Ressourcen; Haushaltspolitik; Bevölkerungspolitik)."
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