| Severin Lederhilger | ThPQ 149 (2001), 375–387 |
| Universale Einheit und partikulare Vielfalt Zur Bedeutsamkeit eines kontextuellen Kirchenrechts |
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| Je mehr sich die Lebensumstände der weltweit existierenden Ortskirchen voneinander unterscheiden, umso problematischer erscheinen rechtliche Regelungen, die auch im Detail Einheitlichkeit für die ganze katholische Kirche als Ziel haben. Je mehr die Kirche sich als multikulturelle Weltkirche versteht, umso mehr wird sie auch die Koexistenz pluriformer Rechtsstrukturen als Chance begreifen können. Der Linzer Kanonist plädiert deshalb für mehr Kontextualität im Kirchenrecht. (Redaktion) |
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